Petition zur Sicherstellung der Finanzierung der Psychotherapeutischen Weiterbildung online

von DPG

Text der Petition
Die Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses ist in Gefahr! Die unzureichende Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung gefährdet die Qualifizierung von Psychotherapeut*innen. Es ist deshalb dringend erforderlich, jetzt gesetzliche Grundlagen für die notwendige Finanzierung zu schaffen! Die Weiterbildung sichert die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses!

Begründung
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat der Gesetzgeber 2019 neue Strukturen für die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen geschaffen. Die Weiterbildung ist unverzichtbarer Teil dieser Psychotherapeutenausbildungsreform. Ein zentrales Ziel der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung war eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses nach dem Studium. Der Gesetzgeber hat es aber versäumt, die Finanzierung der Weiterbildung ausreichend zu regeln.

Eine massive Unterfinanzierung führt dazu, dass zukünftige Psychotherapeut*innen in weiten Teilen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung nur deutlich unter dem Niveau einer angemessenen tarifvertraglichen Eingruppierung bezahlt werden können.

Die gesamte Weiterbildung ist als hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vorgesehen, die mit einem angemessenen Gehalt vergütet werden muss. Die Umsetzung darf nicht auf Kosten der Teilnehmer*innen gehen. Prekäre Verhältnisse für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung müssen verhindert werden! Deshalb muss eine an Tarifverträgen orientierte Vergütung über die gesamte Weiterbildung sichergestellt werden.

Die ambulante Weiterbildung ist ein Pflichtteil der psychotherapeutischen Weiterbildung. In den Praxen oder Weiterbildungsambulanzen kann den Weiterbildungsteilnehmer*innen kein angemessenes Gehalt gezahlt werden. Die Einnahmen der Weiterbildungsstätten aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines solchen Gehaltes nicht. Deshalb muss zusätzlich zur Leistungsvergütung eine Förderung gesetzlich geregelt werden.

Für die obligatorische stationäre Weiterbildung fehlen in der Übergangszeit bis Anfang der 2030er Jahre Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den Kliniken, weil diese noch mit Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind. In der Übergangszeit muss deshalb eine Refinanzierung zusätzlicher Weiterbildungsstellen ermöglicht werden.

Bei der bestehenden Unterfinanzierung wird es kein ausreichendes Angebot an Weiterbildungsplätzen geben. Das bedroht die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Weiterbildungsplätzen und letztlich der psychotherapeutischen Versorgung insgesamt. Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitspolitischen Herausforderungen. Psychotherapie zählt für nahezu alle psychischen Erkrankungen zur Behandlung der ersten Wahl. Psychotherapeut*innen übernehmen den größten Teil der psychotherapeutischen Versorgung. Menschen mit psychischen Leiden brauchen auch in Zukunft eine qualifizierte Behandlung.

Konkrete Lösungen zur Umsetzung einer angemessenen Förderfinanzierung erfordern jetzt eine Gesetzesinitiative. Die Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich die Politik stellen muss.

Zurück