Pressemitteilung
von DPG
bvvp fordert – auch angesichts der Schaffung des europäischen Raums für Gesundheitsdaten – den Erhalt der Widerspruchsrechte der Pati-ent*innen bei der elektronischen Patientenakte (ePA)
Berlin, 10. Januar 2024. Am 13. Dezember 2023 hatten die Abgeordneten des EU-Parlaments mit großer Mehrheit für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten" gestimmt. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) bekräftigt angesichts des europaweiten Projekts zum Gesundheitsdatenaustausch seine Überzeugung, dass nur mit Freiwilligkeit und Transparenz Vertrauen geschaffen und die elektronische Patientenakte (ePA) sinnvoll in den Alltag integriert werden kann. Der Verband, der Ärztliche, Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vereint, betont, dass dies insbesondere für den Umgang mit hoch vertraulichen Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen gilt!
Als erfreulich bewertet er, dass bei der Abstimmung zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten ein in letzter Minute eingebrachter Änderungsantrag ange-nommen wurde. Demnach dürfen Nationalstaaten natürlichen Personen das Recht einräumen, der Sammlung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten zu widersprechen. Damit wären die umfangreichen Widerspruchsrechte, die im kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Digitalisierungsgesetz festgelegt wurden, auch mit EU-Recht konform. Es steht nun aber noch der sogenannte Trilog an, die Abstimmung zwischen den Vertreter*innen des Europäischen Parlaments, des Rats der Europäischen Union und der Europäischen Kommission, bei dem der genaue Gesetzeswortlaut ausgehandelt wird. „Dies ist ein entscheidender Moment, denn sollte der für das Widerspruchsrecht notwendige Passus diesen Trilog nicht überstehen, dann sind die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene nichtig, und es könnte damit in Deutschland der ePA als Ganzem nicht mehr widersprochen werden. Das darf auf keinen Fall geschehen!“, so Benedikt Waldherr, Bundesvorsitzender des bvvp.
In einem kürzlich verabschiedeten Eckpunktepapier fasst der Verband seine wichtigsten Überzeugungen und Forderungen zur ePA zusammen. Er betont ins-besondere die freiwillige Nutzung und fordert die individuelle Hoheit der Patient*innen darüber, welche Daten bei Nutzung der ePA eingestellt und welche der Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen. Jegliche automatische Befüllung ohne Zustimmung wird abgelehnt, und die ärztlich-psychotherapeutische Schweigepflicht sowie der Schutz der Vertraulichkeit müssten jederzeit gewahrt bleiben.
Auch wenn der medizinische Nutzen bei nicht vollständiger Befüllung der ePA reduziert sein könnte, erachtet es der bvvp als das höherwertige Rechtsgut, dass die Datenhoheit bei den Patient*innen liegt und deren informationelles Selbstbestimmungsrecht nicht angetastet wird.
Der Verband wiederholt in seinem Papier zudem seine stets aufs neue erhobene Forderung: Solange die Zugriffsrechte für familienversicherte Kinder und Jugendliche nicht gesetzlich geregelt sind, darf eine ePA für Kinder und Jugendliche nicht zum Einsatz kommen!
Patient*innen müssten zudem stets vollumfänglich über ihre Rechte aufgeklärt werden. „Dieser Anspruch mag hoch sein, aber er ist grundlegend“, betont Vorstandsmitglied Ulrike Böker. Daher müsse auch deren geistiger und psychischer Zustand sowie gegebenenfalls vorhandene sprachliche, behinderungsbedingte und intellektuelle Barrieren berücksichtigt werden. Und sie ergänzt die Forderung: „Patient*innen, die sich aufgrund einer psychischen Erkrankung in Behandlung befinden, müssen auf die besondere Vertraulichkeit dieser Behandlungsdaten hingewiesen werden.“
„Der bvvp wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass keine Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht unserer Patient*innen vorgenommen werden und hochvertrauliche Daten aus psychotherapeutischen Daten nicht in die falschen Hände geraten können“, bilanziert Benedikt Waldherr, Bundesvorsitzender des bvvp, den Inhalt der vorgelegten Eckpunkte.
Hier findet sich das Eckpunktepapier in voller Länge: https://bvvp.de/positionspapiere/