Promotionsförderung
von DPG
Voraussetzungen
Mit den Promotionsförderungen der Stiftung der DPG sollen herausragende MA-Psychologie Absolventinnen und Absolventen gefördert werden, die parallel zu einer psychoanalytischen Psychotherapieausbildung an einem DPG-Institut an einer dafür geeigneten Universität promovieren wollen. Bewerbungen können erst nach der Zusage eines Ausbildungsinstituts eingereicht werden.
Die Ausschreibung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die aufgrund der Übergangsregelung der aktuellen Approbationsordnung ihre Psychotherapieausbildung bis spätestens 2032 abschließen müssen. Die Promotionen müssen an einer geeigneten Universität mit einem psychodynamisch/psychoanalytisch ausgerichteten Lehrstuhl durchgeführt und von einer/einem der dort tätigen Professorinnen/Professoren fachlich betreut werden. Eine Teilnahme der Promovenden/innen am Doktorandenprogramm der Universität ist obligatorisch.
Höhe und Dauer der Promotionsförderung
Die Fördersumme beträgt monatlich 1.000 € und ist auf zwei Jahre befristet. Ein Bericht über den Fortgang der wissenschaftlichen Arbeit mit einer kurzen Stellungnahme des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin, wird elf Monate nach Förderbeginn erwartet. Von diesem Bericht ist der Fortgang der Finanzierung abhängig. Näheres regelt der Fördervertrag.
Bewerbungsschluss und Einreichung
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2025.
Antragsteller ist die Universität gemeinsam mit dem Promovenden oder der Promovendin.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail (PDF Anhang) einzureichen an:
Zu adressieren sind die Bewerbungen an:
Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG)
c/o Deutsches Stiftungszentrum
z. Hd. Andrea Bölling
Stiftungsmanagement
Pariser Platz 6
10117 Berlin
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung ist ein Exposé des Promotionsvorhabens, ein tabellarischer Lebenslauf, das Abschlusszeugnis sowie ein Gutachten des Professors/der Professorin der Universität beizulegen, der/die die Arbeit wissenschaftlich begleiten wird. Des Weiteren ist ein Gutachten eines Professors / einer Professorin zur Vereinbarkeit von Forschung und Psychotherapieausbildung des Bewerbers / der Bewerberin beizulegen. Näheres regeln die beigefügten Leitlinien.
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe einer Förderung trifft der Stiftungsrat der Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft im Herbst 2025 unter Einbeziehung des Votums von Wissenschaftlichen Gutachtern. Die psychotherapeutische Ausbildung muss spätestens im Jahr nach Bewilligung der Promotionsförderung aufgenommen werden, ansonsten erlischt die Bewilligung. Ein rechtlicher Anspruch auf die Zuerkennung einer Promotionsförderung besteht nicht.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Ausschreibungstext.
Für die Stiftung der DPG
Dr. Thomas Wesle
Vorsitzender Stiftungsrat
Stiftung der DPG