Rechtlicher Meilenstein durch psychoanalytische Forschung erreicht: Beweislastumkehr bei Langzeitfolgen von SED-Unrecht

von DPG

Das Erkennen und Anerkennen individueller und transgenerationaler Langzeitfolgen von Traumatisierungen in gesellschaftlichen und politischen Kontexten ist ohne Grundkenntnisse auch über die historischen Umstände ihrer Entstehung und der verwendeten repressiven Praktiken kaum vorstellbar, ja, ihre Unkenntnis birgt die Gefahr von Banalisierung, Verkennung oder auch Verleugnung der ursächlichen Zusammenhänge. Das zeigte sich bei den „Kriegszitterern“ des Ersten Weltkriegs ebenso wie bei den Traumatisierten des Zweiten Weltkriegs. Erhebliche Wissenslücken bestanden auch im Blick auf die Opfer der Diktatur, die von 1945 bis 1990 in den Bundesländern der ehemaligen SBZ/DDR herrschte. Wie ging es in Haftanstalten, in denen nicht nur Kriminelle, sondern auch politisch Verfolgte inhaftiert waren, sog. „Jugendwerkhöfen“ und Kinderheimen, zu? Wie sahen die repressiven Maßnahmen zur psychischen „Zersetzung“ aus, die von den offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit geplant und umgesetzt wurden? Welche repressiven Maßnahmen und Bespitzelungsaktivitäten beherrschten das Alltagsleben in Schulen, Betrieben, Behörden, Gesundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen? Und schließlich: Mit welchen psychischen und gesundheitlichen Langzeitfolgen müssen wir heute noch bei Patient/innen mit solchen Erfahrungen und oft auch bei ihren Angehörigen rechnen?

Zu diesen und weiteren Fragen hat der Ostbeauftragte der Bundesregierung 2021 bis 2025 einen Forschungsverbund mit gut 3 Mio. Euro finanziert, initiiert von Jörg Frommer, DPG/IPV-Analytiker und Prof. em. der Universität Magdeburg, zusammen mit der damaligen Landesbeauftragten für SED-Unrecht in Sachsen-Anhalt, Birgit Neumann-Becker. Von den 13 Forschungsprojekten (https://www.sed-gesundheitsfolgen.de/fuer-betroffene/) ist ein Projekt für uns von besonderem Interesse: Es untersucht die psychischen Folgen, die bei den Geschädigten durch jahrelang verschleppte und schließlich frustran verlaufene Antrags- und Klageverfahren bei Versorgungsämtern und Sozialgerichten entstehen. Unwillkürlich denkt man an die Blockaden der zuständigen Behörden und Gerichte, unterstützt durch willfährige psychiatrische Gutachter, gegenüber der Anerkennung und dem Leid der Shoah-Opfer, für dessen Abmilderung sich Psychoanalytiker wie Kurt Eissler und William G. Niederland in den 1950er Jahren einsetzten. Regelmäßig wurde eine angemessene Entschädigung der Betroffenen durch das Bestreiten eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den traumatischen Erfahrungen und der heutigen Krankheit versagt. Auch krasseste Formen von Entwürdigung, Beschämung, Bedrohung, Folter, willkürlichem Freiheitsentzug, dem Mord naher Angehöriger wurden als vernachlässigbar erklärt, oder das Spektrum der als traumatogen anzuerkennenden Krankheiten wurde auf die einfache posttraumatische Belastungsstörung eingeengt, während alle anderen Formen psychischer Erkrankung als nicht Traumaverursachend eingestuft wurden.

Kris Per Schindler, der auch im Rahmen des Forschungsforums auf der Jahrestagung 2024 der DPG vorgetragen hat, arbeitet in seiner Dissertation anhand von Interviews mit Betroffenen von SED-Unrecht eindrucksvoll heraus, wie diese Anerkennungsverweigerung im Sinne von Hans Keilsons Konzept der „sequentiellen Traumatisierung“ bei den Geschädigten Krankheitszustände verschlechtert und neues Leiden schafft. Erst mithilfe seiner psychoanalytisch-methodischen Forschung, dem Szenischen Verstehen, und der Erkenntnis der ausgeprägten Inszenierungsqualitäten seines „Datenmaterials“ konnte deutlich werden, wie neben der oben angesprochenen Unkenntnis oder auch Verstrickung der Gutachter mit der SED-Politik und einer zu eingeschränkten Fokussierung auf die einfache PTBS die unbewußte Dynamik in diesen Gesprächen selbst zu den auffallend häufigen Ablehnungen von Entschädigungsanträgen beitrug - was wiederum die latente Traumatisierung verstärken oder retraumatisierend wirken konnte. Das Forschungsprojekt von K. Schindler unter der Leitung von J. Frommer arbeitet auf wissenschaftliche Fakten gestützt die Ursachen häufiger Fehlentscheidungen und ihre Folgen auf die betroffenen Menschen klar heraus und zeigt Wege zur Verbesserung der Begutachtungspraxis insbesondere bei Betroffenen von man made trauma auf.

Keiner der Forscher des Projekts wäre so optimistisch gewesen zu erwarten, dass sich an dieser bedrückenden und beschämenden staatlichen Verweigerung der Anerkennung staatlich begangenen Unrechts und den dadurch entstandenen negativen Gesundheitsfolgen so schnell etwas ändern lässt. Es war überraschend, dass es den Forschern durch die direkte Anbindung an die Bundesregierung und dank der guten Kooperation mit den Betroffenenverbänden sowie der Opferbeauftragten des Bundestags, Evelyn Zupke, zügig gelang, eine Gesetzesreform zu unterstützen, die im Januar 2025 im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Die SED-Opferbeauftragte fungiert als Ombudsfrau für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und trägt damit zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland bei. Die neue Regelung schließt an die Regelung für im Einsatz traumatisierte Bundeswehrsoldaten an, sie sieht nun neben anderen Verbesserungen die entscheidende Neuerung der „kriteriengestützte Vermutungsregelung“ auch für DDR-Hafttraumatisierte und ähnlich gelagerte Opfergruppen vor. Das bedeutet, dass der Nachweis des Kausalzusammenhangs von den Betroffenen nicht mehr erbracht werden muss, wenn bestimmte traumatisierende Erfahrungen nachweisbar sind (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042188). Es handelt sich de facto um eine Beweislastumkehr, Versorgungsämter und Gerichte müssen im Zweifelsfall nun ihrerseits den Nachweis erbringen, dass nicht die politische Traumatisierung, sondern andere Ursachen die Gesundheitsstörung verursacht haben. Die daran anschließenden Verwaltungsvorschriften werden vermutlich nicht nur die PTBS, sondern auch die Komplexe PTBS, depressive und Angststörungen sowie ein breites Spektrum weiterer Erkrankungen als entschädigungsfähig anerkennen.

Ein großer Erfolg für die Betroffenen, der nicht zuletzt durch die psychoanalytische Forschung erreicht wurde und zu weiterer Forschung ermutigen kann!

Zum Nachhören und Lesen für an der Thematik interessierte Kolleg/innen:

Jörg Frommer, Johanna Naumann

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