Resolution Reform vollenden: Psychotherapeutische Weiterbildung finanzieren
von DPG
Die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeut*innen benötigen dringend Weiterbildungsstellen. Nur mit einer ab-geschlossenen Weiterbildung können sie die psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Wer nach dem im Jahr 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz ein Studium begonnen hat, um Psychotherapeut*in zu werden, braucht nach dem Studium und der Approbation eine Weiterbildungsstelle, um wie Psychologische Psychotherapeut*in-nen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen auf Fachpsychotherapeutenniveau an der Versorgung mitzuwirken.
Für die ambulante, die stationäre und die institutionelle Weiterbildung müssen Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen in den bestehenden Versorgungsstrukturen geschaffen und integriert werden können. Weiterbildungsambulanzen und Weiterbildungspraxen brauchen geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen und zusätzliche Mittel, damit sie ihren Weiterbildungsteilnehmer*innen eine angemessene Vergütung zahlen und die obligatorische Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung in gesicherter Qualität anbieten können. Auch Kliniken brauchen in den nächsten Jahren eine Förderung, damit sie die erforderlichen zusätzlichen Weiterbildungsstellen einrichten können.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung bereits am 31. Oktober 2023 aufgefordert, auf dieser Grundlage Förderungen zu regeln. Der Deutsche Bundestag hat die Petition zur Finanzierung der Weiterbildung am 18. Januar 2024 mit dem höchstmöglichen Votum zur Berücksichtigung an die Bundesregierung überwiesen.
Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt kann und jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern.
Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag fordert den Bundesgesundheitsminister auf:
Herr Bundesminister Prof. Lauterbach, sichern Sie die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses und mittelfristig die Versorgung psychisch kranker Menschen. Vollenden Sie die Reform, an der Sie in der vergangenen Legislatur maßgeblich mitgewirkt haben. Schaffen Sie jetzt eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken.