Resolution verabschiedet vom 43. DPT 43. Deutscher Psychotherapeutentag

von DPG

Resolution verabschiedet vom 43. DPT

43. Deutscher Psychotherapeutentag                         17./18. November 2023 in Berlin

Versorgung psychisch kranker Menschen und Sicherung der Weiterbildung können nicht länger warten!

Bundesminister Prof. Lauterbach, handeln Sie jetzt!

Im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP wurden wichtige Ziele zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Lösung langjähriger Versorgungsprobleme niedergelegt: Lange Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz sollten durch mehr Kassensitze reduziert werden, die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen sollte ausgebaut und eine bessere psychotherapeutische Versorgung für Patient*innen in psychiatrischen Krankenhäusern durch eine bedarfsgerechte Personalausstattung sichergestellt werden.

Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung übersteigt seit Jahren das Angebot. Durch multiple gesellschaftliche Krisen wurde die psychische Gesundheit der Bevölkerung in den vergangenen Jahren zusätzlich stark belastet – und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Trotzdem hat das Bundesgesundheitsministerium bis heute noch zu keinem dieser Ziele des Koalitionsvertrags Reformvorschläge vorgelegt. Wenn die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht jetzt gestärkt wird, verschärft sich die Versorgungslage weiter. Die Psychotherapie darf in dieser Legislatur nicht unberücksichtigt bleiben und die bestehende und die weiter wachsende Unterversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen darf nicht stillschweigend weiter in Kauf genommen werden.

Für die Versorgung psychisch kranker Menschen sind qualifizierte Fachkräfte erforderlich. Die Psychotherapeutenausbildungsreform war deshalb ein wichtiger Schritt. Mit der Erarbeitung der Muster-Weiterbildungsordnung hat die Profession dafür ihren Teil unter hohem zeitlichem Druck geliefert. Trotzdem ist es für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums weiterhin unklar, ob sie die psychotherapeutische Weiterbildung antreten können. Die Finanzierung der Weiterbildung ist noch immer nicht ausreichend gesetzlich geregelt. Die Problemanalyse und konstruktive Lösungsvorschläge der Profession liegen schon lange auf dem Tisch. Bis heute gibt es aber nicht einmal eine Zusage des Bundesministeriums für Gesundheit, dass dieses Problem gesetzgeberisch angegangen wird. Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht endlich Sicherheit!

Der 43. Deutsche Psychotherapeutentag appelliert an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach: Nehmen Sie die Stärkung der Versorgung von psychisch kranken Menschen ernst und handeln Sie jetzt! Die Verbesserung der Versorgung und die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden – sie müssen im ersten geplanten Versorgungsgesetz berücksichtigt werden. Setzen Sie die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele um! Die Vorschläge der Psychotherapeutenschaft zur Verbesserung der Versorgung und zur Finanzierung der Weiterbildung liegen vor.

Stellen Sie mit dem geplanten Versorgungsgesetz I sicher, dass:

• die Wartezeiten für Patient*innen auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie für Kinder und Jugendliche über eine Reform der Bedarfsplanung reduziert werden.

• der Zugang zur ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Menschen gestärkt wird, indem die Hürden der Richtlinie über die ambulante Komplexversorgung (KSVPsych-RL) abgebaut sowie die Behandlungskapazitäten gezielt ausgebaut werden.

• die Fehler der KSVPsych-RL in der Richtlinie über die ambulante Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche nicht wiederholt werden!

• der Zugang zur Psychotherapie für psychisch kranke Menschen erleichtert wird. Wichtige Bausteine hierfür sind die Anschlussversorgung nach Krankenhausbehandlung oder bei langer Schul- oder Arbeitsunfähigkeit, sowie die explizite Berücksichtigung von psychisch kranken Menschen sowie Präventionsangeboten bei der Etablierung von Primärversorgungszentren.

• durch eine bedarfsgerechte Personalausstattung eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken möglich ist. Der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der seit mehreren Jahren nur unvollständig umgesetzt wurde, muss dazu präzisiert werden.

• die Finanzierung psychotherapeutischer Weiterbildungsstellen in Praxen, Ambulanzen und Kliniken gesichert ist und der psychotherapeutische Nachwuchs die Weiterbildung absolvieren und die Versorgung psychisch kranker Menschen auch zukünftig weiter sicherstellen kann.

Zurück