Stellungnahme des Vorstandes der DPG

von DPG

Ein ausführlicher Bericht in der Wochenzeitschrift DIE ZEIT vom 16.8.18 über den Heidelberger Psychoanalytiker Dr. med. F. hat zu verschiedenen Reaktionen und Nachfragen von Mitgliedern unserer Fachgesellschaft, aber auch von Ratsuchenden geführt und erneut eine breite und wichtige Diskussion über Grenzverletzungen, insbesondere sexueller Übergriffe in Psychotherapie und Psychoanalyse ausgelöst. 

Der Vorstand hält diese Debatte für wichtig und notwendig.  Er empfiehlt den Artikel in Der ZEIT zur Lektüre und Diskussion an seinen Instituten. Der Artikel wirft u.a. uns alle betreffende Fragen auf, etwa wie es dazu kommen konnte, dass nicht früher und umfassender gegen den Beschuldigten einge­schritten wurde, obwohl wahrscheinlich viele von den Vorgängen wussten. Im Artikel der Wochenzeitschrift DIE ZEIT wird die Geschichte von Dr. med. F. und seinen wiederhol­ten Abstinenzverletzungen be­schrieben: Es soll zu Machtmissbrauch, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt im Rahmen von Krankenbehandlungen mit Erwachsenen und Kindern sowie mit Ausbildungskandidatinnen gekom­men sein. 

Dr. F. war über viele Jahre Leiter eines psychoanalytischen AKJP-Instituts in Heidelberg. Darüber hinaus war er Lehranalytiker am IPP Institut in Heidelberg. Nachdem Anschuldigungen über sexuelle Übergriffe bekannt wurden, entließ der damalige Institutsvorstand Dr. F. aus seiner Leitungsfunktion. Seinem Ausschluss aus dem Institut kam er durch Austritt zuvor, das gleiche gilt für die DPG und die DGPT. Dort kündigte er seine Mitgliedschaften jeweils 1993 und so konnte es zu keinem Schieds- und Ausschlussverfahren in den Fachgesellschaften kommen. 

Der Vorstand der DPG verurteilt die beschriebenen Vorfälle entschieden und aufs Schärfste. Sie sind als schwere Abstinenzverletzungen nicht nur unethisch und ein Verstoß gegen die Ethikrichtlinien der DPG und der Berufsordnung für Psychotherapeuten und Ärzte. Es handelt sich darüber hinaus um kriminelle Handlungen mit strafrechtlicher Relevanz, die sowohl Menschen nachhaltig schädigen aber auch - in zweiter Linie - die Interessen unserer Fachgesellschaft und unseres Ausbildungs­sys­tems und damit letztlich Psychoanalyse und Psychotherapie als Behandlungsverfahren.

Aus all diesen Gründen ist es dem Vorstand der DPG ein wichtiges Anliegen, weiter an einer gut internalisierten Kultur des Hinschauens zu arbeiten, Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen in Therapien und in der Ausbildung weder zu tolerieren noch zu ignorieren, sondern unter Nutzung der in unserer Fachgesellschaft etablierten Strukturen entgegenzuwirken und bei der Aufklärung mitzu­wirken. Hierzu hat der Vorstand bereits eine mit dem Gremium der Vertrauensanalytiker abgestim­mte Empfehlungen im Umgang mit Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen an alle Mitglieder der DPG (Empfehlung zum Umgang mit Ratsuchenden bei möglichen Grenzverletzungen) verschickt.

Die DPG verfügt überregional und regional (auf Ebene der Institute) über institutionelle Gremien, die für Aufklärung zuständig sind. Vertrauensanalytiker und Vertrauensanalytikerinnen arbeiten auf Grundlage der Ethikleitlinien der DPG (https://dpg-psa.de/ethikleitlinien.html) und unter Wahrung der Verschwiegenheit. Sie stehen allen Ratsuchenden und Betroffenen zur Verfügung. 

Kontaktdaten finden Sie auf den Homepages der DPG (https://dpg-psa.de/Gremien_der_DPG.html) und der DPG-Institute (https://dpg-psa.de/Institute_der_DPG.html).

Darüber hinaus kann die Schieds- und Ausschlusskommission der DPG, die unter der Leitung eines Juristen tätig ist, innerhalb der Fachgesellschaft ein Verfahren zur Klärung der Vorwürfe eröffnen und ggf. auch Sanktionen aussprechen. Zusätzlich können auch Ärzte- und Psychotherapeuten­kam­mern eine berufsrechtliche Bewertung vornehmen und ebenfalls Sanktionen, bis hin zum Entzug der Approbation aussprechen. Außerhalb dieser Strukturen steht auch der „Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie“ (https://ethikverein.de/kontakt/) Ratsuchenden zur Verfügung. Unbenommen davon ist die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens durch Betroffene vor einem ordentlichen Gericht, etwa um ggf. Schadensersatzansprüche zu verfolgen.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass eine konsequente Aufdeckung und Ahndung von Grenzver­letzungen in Psychoanalyse und Psychotherapie insbesondere dann auf angemessene und nicht ver­folgende Weise gelingen kann, wenn die in der DPG institutionell dafür vorgesehenen Gremien von uns allen frühzeitig in Anspruch genommen werden.

Der Vorstand der DPG

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