DPG–Projektförderung

Die DPG schreibt jährlich eine finanzielle Förderung von Forschungsprojekten aus. Gefördert werden können Forschungsprojekte mit explizit die Psychoanalyse betreffenden Fragestellungen. Beantragt werden kann eine Forschungs­förderung sowohl von DPG-Mitgliedern und –Kandidaten als auch von Nicht-DPG-Mitgliedern.

Es wird empfohlen, die Forschungsvorhaben vor Einreichung auf der jeweiligen DPG-Summer-School vorzustellen. Eventuelle Anregungen können dann in die Anträge eingearbeitet werden.

Allgemeine Rahmenbedingungen der Projekt-Förderungen durch die DPG

a) Es gibt im DPG-Jahreshaushalt grundsätzlich ein Budget für Forschungsförderung. Das zur Verfügung stehende Budget wird vom Vorstand/Schatzmeister festgelegt.

b) Die Kommission schreibt die Möglichkeit zur Stellung von Anträgen mit Fristsetzung aus.
• Ausschreibung im Frühjahr/Sommer via Forschungsbeauftragte der Institute
• Einreichungsfrist für Anträge bis darauf folgenden November;
• Begutachtung der Anträge durch die Forschungskommission (2 Gutachten pro Antrag)
• Entscheid über Mittelvergabe (auch Teilförderungen) im Januar/Februar.
• Bei Ablehnung ergeht eine schriftliche Begründung an die Antragsteller

c) Nach Abschluss der Förderung erhält die Kommission Verwendungsnachweise und einen Abschlussbericht vom Geförderten.

d) Bei etwaigen Publikationen sollte die DPG als Förderin erwähnt werden.

e) Es wird empfohlen, die Forschungsvorhaben auf der DPG-Summer-School vorzustellen. Eventuelle Anregungen können dann in die Anträge eingearbeitet werden.

f) Auch für abgelehnte Anträge ergeht die Empfehlung, sie nach Überarbeitung unter Berücksichtigung der Ablehnungsgründe auf der darauf folgenden Summer-School vorzustellen.

 

Anträge auf Forschungsförderung durch die DPG

Die Anträge sollten folgende Punkte enthalten:
• Kurzbeschreibung des Projektes
• Theoretischer Hintergrund und Stand der Forschung zum Thema
• Fragestellung und Hypothesen
• Methoden (Stichprobe, Rekrutierung, anzuwendende Verfahren, Auswertung)
• Beantragte Mittel (detailliert aufgeschlüsselt nach Verwendung)
• Zeitplan (detailliert aufgeschlüsselt: Beginn, Arbeitsprogramm, Ende)
• Nennung und Funktion vorgesehener Kooperationspartner
• Literatur
• Kurz-Vita der Antragsteller

Die Anträge auf Forschungsförderung sollten 15 Seiten nicht überschreiten.

Begutachtungskriterien für Anträge auf Forschungsförderung durch die DPG

• Sind theoretischer Hintergrund und Stand der Forschung zum Thema hinreichend darstellt? 

• Liegen kohärente und nachvollziehbare Forschungsziele vor? Stehen diese in nachvollziehbarem Zusammenhang mit der Theorie und dem Stand der Forschung?
• Sind Fragestellung, Hypothesen, Erwartungen bzw. Vorhersagen in einem erkennbaren und nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Zielen?
• Sind die Methoden (quantitativ oder qualitativ; Stichprobengröße; Auswertung) in einem erkennbaren und nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Hypothesen und Erwartungen?
• Können die gewählten Methoden im Rahmen des Arbeitsprogramms sinnvoll eingesetzt werden?
• Sind die beantragten Mittel in einem erkennbaren und sinnvollen Verhältnis zum Arbeitsprogramm? Ist ein Gewinn für die DPG bzw. die Psychoanalyse zu erwarten?

Die Einreichung von Anträgen auf Projektförderung kann jedes Jahr bis Ende November erfolgen. Die Anträge sollten jeweils bis spätestens 30. November per e-mail an Cord Benecke (benecke{at}uni-kassel.de) gesendet werden.