Informationen für Studierende

Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft

Die Stiftung der Deutschen Psychoanalytische Gesellschaft ist eine der DPG nahestehende unabhängige Stiftung, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Vergabe von Stipendien an Studierende im Aus- bzw. Weiterbildungsgang analytische Psychotherapie/Psychoanalyse an DPG-Instituten gehört.

Diese Stipendien werden als zinslose Darlehen gewährt, die nach dem Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung steht allen Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden offen. Voraussetzung ist die Zulassung zur psychoanalytischen Aus- bzw. Weiterbildung. an einem Institut der DPG. Ein genereller Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Jeder Aus- bzw. Weiterbildungsteilnehmende kann sich selbst um ein Stipendium bewerben. Das Bewerbungsschreiben sollte die finanzielle Situation der Antragsstellenden erkennen lassen und über den persönlichen und beruflichen Werdegang Auskunft geben.

Der Stiftungsrat der Stiftung der DPG der DPG prüft die eingegangenen Anträge nach Aktenlage und behält sich vor, die Antragssteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und eine geeignete fachliche Stellungnahme einzuholen.

Bei der Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel werden neben der Bedürftigkeit auch das besondere Interesse an der Psychoanalyse in der klinischen Anwendung und/oder der wissenschaftlichen Forschung berücksichtigt.

Bewerbungen sind über die Verwaltung der Stiftung der DPG an den Stiftungsratsvorsitzenden zu stellen. Die Bewerbenden erklären sich damit einverstanden, dass der Stiftungsrat den örtlichen Weiterbildungsausschuss um eine Stellungnahme bittet.

Die Förderung als Stipendiat:in der DPG ist gegenwärtig auf die Gewährung eines Darlehens in Höhe von maximal 800 EUR monatlich für die Dauer von höchstens 24 Monaten begrenzt.

Die Rückzahlung des Stipendiums beginnt ab dem siebten Monat nach Abschluss der Zwischenprüfung bzw. der Auszahlungsphase des Stipendiums mit einem Betrag in Höhe von 50 EUR/Monat, ab dem siebten Monat nach Abschluss der Ausbildung mit einem Beitrag in Höhe von 400 EUR/Monat. Die Daten der Zwischen- und Institutsabschlussprüfung sind der Verwaltung der Stiftung der DPG unaufgefordert mitzuteilen.

Im Falle eines Abbruchs oder einer vorzeitigen Beendigung der Aus- bzw. Weiterbildung (z.B. auch mit der staatlichen Prüfung ohne Institutsabschluss) wird der Darlehensbetrag sofort fällig. Auch in diesem Falle können ehemalige Stipendiat:innen das Darlehen in monatlichen Raten von 400 EUR/Monat zurückzahlen.

Die Stipendiat:innen der DPG werden mit ihrem Einverständnis der Geschäftsstelle der DPG namentlich genannt. Sie sind dann für die Dauer ihrer Ausbildung von den Gebühren für Jahrestagungen und Konferenzen der DPG freigestellt.

Zu dem Stiftungsbeirat gehören:

Dr. med. Thomas Wesle (Vorsitz)

Dipl.-Psych. Ronald Schelte (Stv. Vorsitz)

Marie-Luise Kamp-Kowerk, Ärztin

Dipl.-Psych. Karin Menge-Herrmann

Verwaltung der Stiftung der DPG:
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH, Andrea Bölling, Stiftungsmanagerin
Pariser Platz 6, D-10117 Berlin
Internet: Deutsches StiftungszentrumDatenschutz

Bankverbindung:
BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE12 6005 0101 0405 5624 66, BIC: SOLADEST600

Aktueller Hinweis:

Die Mittel der Stiftung für Stipendien sind 2024 und 2025 ausgeschöpft, so dass die Stiftung erst wieder ab September 2025 Neuanträge für Darlehensstipendien ab 2026 entgegennimmt.

Dokumente für Studierende:

Flyer der Stiftung (PDF) 

Förderantrag Stiftung der DPG (PDF) 

Merkblatt Rückzahlungen (PDF)