Informationen für Patienten
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (tfP) wird von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Psychotherapierichtlinien finanziert. Sie findet in der Regel mit einer Wochenstunde im Gegenübersitzen über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren statt. Eine Behandlung ist aussichtsreich, wenn Sie bereit sind, offen über Ihre Probleme und Nöte zu sprechen. Der Behandler kann Ihre Probleme nicht lösen – er kann Ihnen aber dabei helfen, Ihr seelisches Befinden und Ihre aktuelle Situation zu verändern. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereit sind, Alkohol und andere Drogen zu vermeiden und Verhalten, das eine Verbesserung behindert, einzustellen.
Wenn Sie vermuten, wegen seelischer, körperlicher oder verhaltensmäßiger Probleme eine tfP zu benötigen, dann wenden Sie sich am besten an die Beratungsstelle, Ambulanz oder Poliklinik eines psychoanalytischen Instituts oder einer Klinik. Sie können auch direkt einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Psychotherapeutische Medizin oder einen Psychologischen Psychotherapeuten mit Spezialisierung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie aufsuchen. Adressen werden Ihnen von der regionalen kassenärztlichen bzw. kassenpsychotherapeutischen Vereinigung genannt. Sie finden die Adressen der DPG-Institute und Ambulanzen sowie die Namen von Therapeuten in Ihrer Region auch auf den Seiten dieser Homepage.