Beispielhafte Kalkulation der Kosten einer psychoanalytischen Aus- und Weiterbildung
(Stand Februar 2014)
Gleichzeitiger Erwerb der Fachkunden tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse
Die Aufstellung bezieht sich auf die gesetzlich geforderte Mindestdauer der Aus- und Weiterbildung von fünf Jahren, die allerdings häufig überschritten wird. Sie geht von max. 1.600 Behandlungsstunden aus, wobei durchschnittlich nach vier Behandlungsstunden eine Supervision stattfindet. Außerdem ist mit mindestens 500 Lehranalysestunden zu rechnen, wobei der Umfang der Lehranalyse individuell variieren kann.
Auch die Kosten variieren in den einzelnen Regionen in Abhängigkeit vom gültigen Punktwert, so dass es sich hier lediglich eine Beispielsrechnung handelt, jedoch um eine realistische Berechnung auf Grundlage der Daten aus Berlin.
STUDIENJAHR
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KOSTENARTEN
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PP/Ärzte
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1.-2. Sem. (1. Jahr) |
Zulassungsinterviews
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150
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120 Stunden Lehranalyse je 80,--€
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9.600
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Semestergebühren
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800
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Prüfungsgebühren / Vorkolloquium
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25
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SUMME
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10.650,-€
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3.-4. Sem. (2. Jahr) |
120 Stunden Lehranalyse
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9.600
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Semestergebühren
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800
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Prüfungsgebühren/Zwischenprüfung
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200
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4 x bzw. 3 x Anamnesen-Supervision
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280
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SUMME
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10.880,-€
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5.-6. Sem. (3. Jahr) |
120 Stunden Lehranalyse
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9.000
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Semestergebühren
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800
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80 Supervisionsstunden
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6.000
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SUMME
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15.800,-€
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7.-8. Sem. (4. Jahr) |
120 Stunden Lehranalyse
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9.600
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Semestergebühren
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800
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80 Supervisionsstunden
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6.400
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SUMME
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16.800,-€
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9.-10. Sem. (5. Jahr) |
120 Stunden Lehranalyse
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9.600
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Semestergebühren
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800
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100 Supervisionsstunden
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8.000
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Prüfungsgebühren / Examen
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300
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SUMME
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18.760,-€
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Geschätzte Gesamtkosten einer 5-jährigen Aus- bzw. Weiterbildung |
75.430,-€
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Den Aufwendungen stehen ab dem dritten Studienjahr Einnahmen durch die Behandlungen während der Aus- und Weiterbildung gegenüber:
Im Praktikantenstatus werden maximal bis zu 1.600 Behandlungsstunden von den Krankenkassen finanziert. Legt man ein ausgezahltes Honorar von ca.60 € zugrunde, so stehen den o. g. Kosten in der Aus- und Weiterbildung Einnahmen gegenüber, die sich bei 1.600 Behandlungsstunden auf 96.000 €, bei 1.400 Behandlungsstunden auf 84.000 € und bei 1.200 Behandlungsstunden auf 72.000 € belaufen.
Die Berechnungen können nur geschätzt werden, u. a. deswegen, weil die zukünftige preis- und berufspolitische Entwicklung nicht exakt dargestellt werden kann. Die Honorare für Lehranalyse und Supervision werden persönlich ausgehandelt und kosten zur Zeit zwischen 65 und 85 € pro Stunde. Bei den Mieten für Behandlungsräume (in d. obigen Tabelle nicht aufgeführt) kann zurzeit von 300 € bis 400 € pro Monat ausgegangen werden (Kosten vom 3. – 5. Studienjahr: ca. 10.800 € bis 14.400 €).
Bei kontinuierlichen eigenen steuerpflichtigen Einkünften kann es sehr kostengünstig sein, die Ausgaben für die Aus- bzw. Weiterbildungskosten vor Steuerabzug vom Finanzamt berücksichtigen zu lassen. Weiterhin können u. a. bei der Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) von Weiterbildungsteilnehmern der DPG (über die DPG-Geschäftsstelle) Ausbildungsförderungen beantragt werden.
Weitere Möglichkeiten für Kostenminderungen bei der Ausbildung finden sich in der Zeitschrift FINANZTEST (Heft 10, Oktober 2005, S. 14 ff) der STIFTUNG WARENTEST.
Hieraus einige Auszüge:
Stipendien
Eltern und Bafög-Amt sind längst nicht die einzigen Möglichkeiten für Studierende, günstig an Geld zu kommen. Stipendien gibts von Parteien, Kirchen, staatlichen Stellen oder privaten Stiftungen. Sie unterstützen in Deutschland derzeit rund 14 000 Stipendiaten mit bis zu 500 Euro im Monat. Das Geld müssen die Geförderten später nicht zurückzahlen. Ein Stipendium bekommen nicht nur Hochbegabte. Oft gibt politisches oder soziales Engagement den Ausschlag. Ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis gehört dennoch dazu, und meist ist ein Gutachten von einem Professor Voraussetzung. Wie beim Bafög berechnet sich der monatliche Förderbetrag in der Regel nach dem Einkommen der Eltern. Beides gleichzeitig - Bafög plus Stipendium - geht übrigens nicht.
Tipp: Unter www.stiftungsindex.de finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Studienstiftungen und ihrer Förderangebote. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hilft Ihnen weiter, wenn Sie mithilfe eines Stipendiums im Ausland studieren möchten. Informationen zu Auslandsstipendien gibt es unter www.daad.de.
Studiendarlehen
Einige Banken bieten Modelle zur Finanzierung des gesamten Studiums an, da einige Bundesländer ab dem Wintersemester Studiengebühren erheben wollen. Ein Vorreiter ist der Finanzdienstleister Career Concept. Er bietet den ersten überregionalen Bildungsfonds an: den Bildungsfonds Exklusiv I. Der Fonds unterstützt ausgewählte Studenten aus bestimmten Fächern mit bis zu 1 000 Euro im Monat. Sie müssen - abhängig vom Verdienst - nach dem Studienabschluss zwischen 3 und 8 Prozent vom Bruttoeinkommen in den Fonds zurückzahlen. Anderes Beispiel: Die Deutsche Bank will Studierenden ab Oktober in campusnahen Filialen drei unterschiedliche Studienkredite zu einem Zins zwischen 5,9 und 9,9 Prozent anbieten. Studenten können dann monatlich bis zu 800 Euro bekommen. Und: Die staatliche KfW-Förderbank hat die Einführung eines bundesweiten Studienkredits auf das Sommersemester 2006 verschoben. Dann will sie Studenten für höchstens zehn Semester mit maximal 650 Euro pro Monat fördern. Dafür werden rund 5 Prozent Zinsen fällig.
Mehr Infos unter:
www.bildungsfonds.de
www.kfw-foerderbank.de
Bildungskredit
Vor dem 36. Lebensjahr kann aber ggf. ein sog. Bildungskredit beantragt werden. Nähere Auskünfte erhält man beim Bundesverwaltungsamt: www.bundesverwaltungsamt.de
Demnach bietet seit dem 01.04.2001 die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF - www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.
Außerdem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema "Ausbildungsförderung - BAföG, Bildungskredit und Stipendien" eine 144 Seiten umfassende Broschüre herausgegeben, die hier herunter geladen werden kann:
Ausbildungsfoerderung.pdf
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich von Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Laut tel. Auskunft des Bundesverwaltungsamtes werden z. Zt. nur Ganztagsausbildungen gefördert.
Bildungskredit Hotline : Tel: 01888 358-4492, - 5470, - 5471; Fax: 01888 358-4850
Weitere interessante Hinweise und Tipps finden sich In der Beilage „ZEITCHANCEN“ der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ Nr. 49 vom Dezember 2005 (s.a. www.zeit.de/studium/geld/stipendium).