Weiterbildungsordnung für Ärzte
Ärzte absolvieren an den Instituten der DPG eine Ausbildung, die den Anforderungen der ärztlichen Weiterbildungsordnung zur Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ entspricht. Es ist hierfür während der gesamten Weiterbildung ein sog. Logbuch zu führen, in dem die erforderlichen Inhalte und Kenntnisse dokumentiert und in einem jährlichen Gespräch nachgewiesen werden.
Die regionalen Ausbildungsinstitute kooperieren in der Weiterbildung mit den weiterbildungsbefugten Einrichtungen der Psychiatrie und Psychotherapie, der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
Ärzte aller Fachrichtungen erwerben im Rahmen der Ausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie und erhalten nach Abschluss der Weiterbildung an einem Institut der DPG ein qualifizierendes Zeugnis, mit dem sie nach den Bedingungen der regionalen ärztlichen Weiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und "Psychoanalyse" bei der zuständigen Ärztekammer beantragen können. Nach erfolgreichem Abschluss eines Fachgesprächs bei der Ärztekammer sind sie berufsrechtlich als Ärztliche Psychotherapeuten / Psychoanalytiker anerkannt.
Der Abschluss der Ausbildung an einem Institut der DPG ermöglicht die Aufnahme in die DPG, bei einer Ausbildung nach IPA-Standards auch die Aufnahme in die IPV.