Ausbildungsordnung für Psychologen
Diplom-Psychologen mit Schwerpunkt klinische Psychologie absolvieren an den Instituten der DPG eine Ausbildung, die den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) entspricht. Die Institute kooperieren hierzu mit Einrichtungen der Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosomatik. Nach Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung sind sie als psychologische Psychotherapeuten anerkannt.
Approbierte Psychologische Psychotherapeuten können die "Fachkunde analytische Psychotherapie" an den Ausbildungsinstituten der DPG und damit eine Abrechnungsgenehmigung durch die zuständige Vertragsärztliche Vereinigung erwerben.
Eine berufsrechtliche Anerkennung durch die Kammern für Psychologische Psychotherapeuten und analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten steht aber noch aus, da die Bundespsychotherapeutenkammer bislang noch keine entsprechende Weiterbildungsordnung beschlossen hat.
Der Abschluss der Ausbildung an einem Institut der DPG ermöglicht die Aufnahme in die DPG, bei einer Ausbildung nach IPA-Standards auch die Aufnahme in die IPV.